neue Coronaschutzverordnung

 

Die neue Coronaschutzverordnung ist ab 20.08.2021 in Kraft!

Für alle Feriengäste heißt es ab jetzt bei einer Landesinzidenz (NRW) über 35 (die zur Zeit erreicht ist) bei Anreise bitte folgendes vorlegen:
• den Impfausweis,
• einen Nachweis über die Genesung (nicht älter als 6 Monate) oder
• einen offiziellen negativen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist

Der Schnelltest muss dann alle 4 Tage wiederholt werden.
In den Innenräumen (Rezeption und Sanitärhaus) gilt weiterhin Maskenpflicht!
Diese Regelungen gelten erst mal bis zum 17.9.21.

Das Team der Rohloff Ferienpark GmbH

zurück nach oben